Das Programm wurde entwickelt damit der Internetverkehr einfach und flexibel kontrolliert werden kann. Somit hat der Administrator jeder Zeit die volle Kontrolle darüber, welcher Nutzer auf welche Inhalte im Internet Zugriff hat.
BitFilter ist BzKJ (ehem. BPjM) Lizenziert und filtert über die offizielle Liste alle besonders gefährlichen Internetinhalte. Damit hat der Computer nach der Softwareinstallation direkt einen sehr guten Basisschutz mit regelmäßigen Updates der BPJM Liste.
Zusätzlich hat der Administrator die volle Flexibilität durch gezieltes sperren und/oder freigeben von weiteren Internetinhalten über:
- Domainnamen.
- IP-Adressen.
- Wörter die auf diesen Internetseiten nicht vorkommen dürfen.
- Zeitgesteuertes ein- und ausschalten von Listen durch unser Zeitmanagementsystem.
- Einstellung des Filterschutzes auf die gesetzlich vorgeschrieben Altersgrenzen: 6 Jahre, 12 Jahre, 16 Jahre und 18 Jahre.
- Bündelung der verschiedenen Filter in Listen und kategorisieren nach Altersgruppen.
Moderner Jugendschutz einfach, sicher und flexibel.
Das ab 1.5.2021 geänderte Jugendschutzgesetz ist Grundlage um vier wesentliche Neuerungen im Jugendschutz umzusetzen:
Für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste werden verpflichtet angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen zu treffen.
Die Regelung zu Alterskennzeichnungen … werden modernisiert und bieten künftig wieder verlässliche und nachvollziehbare Orientierung für Eltern. Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche selbst. Auch Online-Film- und Spieleplattformen müssen künftig ihre Angebote mit Alterskennzeichen versehen, die auf einer transparenten Grundlage zustande gekommen sind.
Das neue Jugendschutzgesetz ermöglicht eine konsequente Rechtsdurchsetzung auch gegenüber Anbietern, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. In einem ersten Schritt wird Anbietern in einem dialogischen Verfahren ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Verläuft dieses Verfahren jedoch fruchtlos, drohen als letzte Konsequenz Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro.
Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Die BzKJ wird mit weiteren Vollmachten ausgestattet, also präventiv wie interventiv (durch Bußgelder) zu agieren, versehen. Zusätzlich wird die BzKJ – Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz auch personell aufgestockt. Für 2021 sind 37 zusätzliche Stellen vorgesehen.
Programm-Downloads:
Benutzerhandbuch BitFilter
26,82 MB, ZIP
(32/64 bit) Windows 10, 8, 7
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